Die Weisung der Finanzdirektion über die Bewertung von Nutzniessungen und von Ansprüchen auf periodische Leistungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde aufgrund der veränderten Lebenserwartung aktualisiert.
Die angepasste Weisung der Finanzdirektion (ZStB Nr. 502.1) enthält die aktuellen Kapitalisierungsfaktoren sowie die aktuelle Lebenserwartung beider Geschlechter pro Altersstufe und stützt sich nunmehr auf die 7. Auflage der Barwerttafeln von Stauffer/Schaetzle. Damit kann den zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen Rechnung getragen werden.
Auf Grundlage des Jahresertrags bzw. der Jahresleistung kann anhand von Alter, Kapitalisierungszinssatz und Kapitalisierungsfaktor der steuerlich massgebende Wert einer Nutzniessung oder einer periodischen Leistung für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermittelt werden.
Die neue Weisung ersetzt die bisherige vom 22. November 2001 mit Wirkung ab 1. Januar 2021.
(gemäss Mitteilung vom 10. September 2020 des kantonalen Steueramtes Zürich)